Hinweis zur Notbetreuung …
… auch in den Osterferien. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, haben sich die Bundesländer dazu entschlossen, Schulen und Kitas vorerst zu „schließen“. Doch genaugenommen sind diese Einrichtungen nicht geschlossen. Es besteht für Kinder in diesen Einrichtungen ein allgemeines Betretungsverbot, nicht aber für die Beschäftigten, so dass einigen Familien eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Wer berechtigt ist, eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen, wird – wie die Festlegung des Betretungsverbotes – von den jeweiligen Bundesländern geregelt.
In Bayern wurde sowohl der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten, als auch die Gestaltung der Notbetreuung seit dem Betretungsverbot für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten immer wieder den aktuellen Bedingungen und Notwendigkeiten angepasst. So wurden beispielsweise jüngst Einrichtungen dazu angehalten, ihr Betreuungsangebote in den anstehenden Osterferien nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern auch an den geplanten Schließtagen eine Notbetreuung anzubieten. Die jeweils aktuellen Informationen für das Bundesland Bayern (incl. der Möglichkeit Newsletter zu abonnieren) erhältst du hier: Bayern
Für alle außerhalb des Freistaates bieten staatliche Internetseiten eine verlässliche Informationsmöglichkeit. Z.T. findet man dort auch Links mit detaillierten Informationen zu Schule und Kinderbetreuung.
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